Aufgaben Datenbank

03.01.01.20 (Mitte) Planen und Durchführen von Personalmaßnahmen

Laufende Nr
97
SYS_1
03
SYS_2
03.01
SYS_3
03.01.01
SYS_4
03.01.01.20
ORGEINHEIT
Personaldienste
UNB
Personalwesen
AUFGFAM
Personalbetreuung
ERAAA
Planen und Durchführen von Personalmaßnahmen
Tarifgebiet
Mitte
BAY
BER
BRB
E 13
BW
15
Mitte
E 11
NRW
EG 14
NS
12
NV
EG 11
SAC
E 12
SAH
E 11

EA

Planen und Durchführen von Personalmaßnahmen

Personelle Maßnahmen unter Berücksichtigung gesetzlicher, betrieblicher, arbeitsvertraglicher, tarifvertraglicher und personeller Voraussetzungen unter Beachtung von Budgetvorgaben vorbereiten, abstimmen, steuern und umsetzen. Qualitativen und quantitativen Personalbedarf unter Berücksichtigung von Aufgabenveränderungen, Rationalisierungen, künftiger Aufgabenentwicklung, Planungsprämissen klären und abstimmen. Ergebnisse auswerten und kommentieren. Stellenbesetzungen prüfen, freigeben und einleiten. Bewerberunterlagen prüfen, Vorauswahl treffen, Entscheidung in enger Abstimmung mit dem Fachbereich herbeiführen. Vertragsbedingungen verhandeln und vereinbaren. Betriebsbedingte Einsatzänderungen ermitteln,

einvernehmliches Ergebnis herbeiführen.

Betreuen von Mitarbeitern

Zu fördernde Mitarbeiter entsprechend Planungsunterlagen auswählen, Anforderungs- und Eignungsprofile erarbeiten. Förderungsmaßnahmen vorschlagen, Förderung überwachen, Ergebnisse auswerten. Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen vorschlagen. Arbeitsbewertung unter Beachtung tariflicher und innerbetrieblicher Vorschriften durchführen. Tarifgruppen festlegen und vertreten. Entgeltmaßnahmen vorbereiten, mit Vorgesetzten abstimmen und umsetzen,. Leistungsbeurteilungen auswerten, ggf. sachgemäße Anwendung sicherstellen, Integrationsgespräche mit mehreren Fachbereichen führen. Bei Leistungs- und Verhaltensproblemen Einzelgespräche führen, Ergebnisse dokumentieren und Abhilfemaßnahmen vorschlagen, abstimmen, Ergebnisse überwachen. Arbeitsrechtliche Maßnahmen einleiten und umsetzen. Ggf. Kündigungen durchführen. Bei Austritten Gespräche führen, Ursachen ermitteln, Ergebnisse dokumentieren, Zeugnisse schreiben und abstimmen. Bei Bedarf Mitarbeiter für Altersteilzeit/Frühpensionierungen ermitteln, vorschlagen und beraten. Konditionen erläutern und Verträge vorbereiten und Maßnahme durchführen.

Vertreten der Interessen des Personalbereiches

Fachbereiche über personalpolitische Grundsatzfragen informieren, Hintergründe erläutern. In Gesprächen mit Betriebsrat und Mitarbeitern Maßnahmen des Personalbereiches vertreten und begründen.

BBG

Ausbildung und Erfahrungen:

Hochschulausbildung als Dipl.-Betriebswirt/-in (Schwerpunkt Personalwesen) und weitergehende Fachkenntnisse aus dem Arbeits- und Sozialrecht.

Der Einsatz aller personalwirtschaftlicher Instrumente und die Betreuung von Mitarbeitern erfordern Kenntnisse über Abläufe und betriebliche Gegebenheiten, die durch eine langjährige spezifische Berufserfahrung erworben werden.