03.01.01.20 (Mitte) Planen und Durchführen von Personalmaßnahmen
- Laufende Nr
- 97
- SYS_1
- 03
- SYS_2
- 03.01
- SYS_3
- 03.01.01
- SYS_4
- 03.01.01.20
- ORGEINHEIT
- Personaldienste
- UNB
- Personalwesen
- AUFGFAM
- Personalbetreuung
- ERAAA
- Planen und Durchführen von Personalmaßnahmen
- Tarifgebiet
- Mitte
- BAY
- BER
- BRB
- E 13
- BW
- 15
- Mitte
- E 11
- NRW
- EG 14
- NS
- 12
- NV
- EG 11
- SAC
- E 12
- SAH
- E 11
EA
Planen und Durchführen von Personalmaßnahmen
Personelle Maßnahmen unter Berücksichtigung gesetzlicher, betrieblicher, arbeitsvertraglicher, tarifvertraglicher und personeller Voraussetzungen unter Beachtung von Budgetvorgaben vorbereiten, abstimmen, steuern und umsetzen. Qualitativen und quantitativen Personalbedarf unter Berücksichtigung von Aufgabenveränderungen, Rationalisierungen, künftiger Aufgabenentwicklung, Planungsprämissen klären und abstimmen. Ergebnisse auswerten und kommentieren. Stellenbesetzungen prüfen, freigeben und einleiten. Bewerberunterlagen prüfen, Vorauswahl treffen, Entscheidung in enger Abstimmung mit dem Fachbereich herbeiführen. Vertragsbedingungen verhandeln und vereinbaren. Betriebsbedingte Einsatzänderungen ermitteln,
einvernehmliches Ergebnis herbeiführen.
Betreuen von Mitarbeitern
Zu fördernde Mitarbeiter entsprechend Planungsunterlagen auswählen, Anforderungs- und Eignungsprofile erarbeiten. Förderungsmaßnahmen vorschlagen, Förderung überwachen, Ergebnisse auswerten. Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen vorschlagen. Arbeitsbewertung unter Beachtung tariflicher und innerbetrieblicher Vorschriften durchführen. Tarifgruppen festlegen und vertreten. Entgeltmaßnahmen vorbereiten, mit Vorgesetzten abstimmen und umsetzen,. Leistungsbeurteilungen auswerten, ggf. sachgemäße Anwendung sicherstellen, Integrationsgespräche mit mehreren Fachbereichen führen. Bei Leistungs- und Verhaltensproblemen Einzelgespräche führen, Ergebnisse dokumentieren und Abhilfemaßnahmen vorschlagen, abstimmen, Ergebnisse überwachen. Arbeitsrechtliche Maßnahmen einleiten und umsetzen. Ggf. Kündigungen durchführen. Bei Austritten Gespräche führen, Ursachen ermitteln, Ergebnisse dokumentieren, Zeugnisse schreiben und abstimmen. Bei Bedarf Mitarbeiter für Altersteilzeit/Frühpensionierungen ermitteln, vorschlagen und beraten. Konditionen erläutern und Verträge vorbereiten und Maßnahme durchführen.
Vertreten der Interessen des Personalbereiches
Fachbereiche über personalpolitische Grundsatzfragen informieren, Hintergründe erläutern. In Gesprächen mit Betriebsrat und Mitarbeitern Maßnahmen des Personalbereiches vertreten und begründen.
BBG
Ausbildung und Erfahrungen:
Hochschulausbildung als Dipl.-Betriebswirt/-in (Schwerpunkt Personalwesen) und weitergehende Fachkenntnisse aus dem Arbeits- und Sozialrecht.
Der Einsatz aller personalwirtschaftlicher Instrumente und die Betreuung von Mitarbeitern erfordern Kenntnisse über Abläufe und betriebliche Gegebenheiten, die durch eine langjährige spezifische Berufserfahrung erworben werden.